Energiespar Glühlampe
Energiespar-Glühlampe ist eine künstlich erzeugte Lichtquelle, die sich dadurch auszeichnet besonders energiesparend zu sein. Im Gegensatz zu dem was der Name Energiespar-Glühlampe vermuten lässt, haben diese Lichtquellen nichts mit herkömmlichen Glühlampen zu tun. Die Energiespar-Glühlampe verbraucht bei der Erzeugung gleichwertiger Helligkeit deutlich weniger Energie als Glühfadenlampen.
Energieaufwand und Leistung
Durch den niedrigen Energieaufwand einer Energiespar-Glühlampe wird auch eine geringere Betriebstemperatur erzeugt. Dadurch ist die Brandgefahr, die von einer Energiespar-Glühlampe ausgeht, ebenfalls geringer als bei regulären Glühlampen.
Die Leistung in Sachen Helligkeit wird in Lumen gemessen. Eine Glühlampe besitzt 60 Watt mit circa 12 Lumen pro Watt. Die Effizienzklassen für Energie, die eine energieunfreundliche Glühlampe einnehmen, sind D bis G. Energiespar-Glühlampen schaffen es zwischen 50 % und 90 % der Energie einer normalen Lampe einzusparen. Die Lumen pro Watt gehen dadurch nicht zurück, wie es zu vermuten wäre bei dieser Einsparung an Energie. Eine Energiespar-Glühlampe verfügt über eine Lichtausbeute zwischen 8 und ganzen 90 Lumen pro Watt. Damit kann eine Energiespar-Glühlampe mit dem Vorurteil aufräumen, dass sie zu dunkel und uneffizient ist.

Energiespar-Glühlampe im Vormarsch
EU-Beschluss: Glühlampe ade
Die Europäische Kommission brachte am 18. März 2009 die Verordnung für eine Energiespar-Glühlampe mit der Nummer EG 244/2009 auf „Grundlage der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht Text von Bedeutung für den EWR“ heraus, die einen sechs Stufen umfassenden Plan zum Ersatz der Glühlampe durch eine Energiespar-Glühlampe beinhaltet.
Die erste Stufe des 6-Stufen-Plans trat am 1. September 2009 in Kraft, als die Herstellung und das Importieren von Leuchtmitteln, die eine schlechtere Energieeffizienz als Klasse C ihr Eigen nennen, verboten wurde. Zunächst gibt es dazu noch eine Ausnahmeregelung, die Leuchtmittel mit einem gemessenen Lichtstrom von 950 Lumen begünstigt. Diese entspricht eine Glühlampe mit 75 Watt. In den darauf folgenden Jahren sinkt die Grenze auf 725 Lumen und 60 Watt bis hin zu 450 Lumen und 40 Watt. Diese Ausnahmeregel wird im September 2012 gänzlich wegfallen.
Ab der Stufe 5 werden die Anforderungen an eine Energiespar-Glühlampe noch strenger gefasst als in den bereits zuvor durchgeführten Stufen. Eine Energiespar-Glühlampe müssen dann in Nenn-Lebensdauer 70 % anstatt 50 % der Helligkeiten verblieben sein.
Vergleich Energiespar-Glühlampe
Wenn eine Energiespar-Glühlampe von 11 Watt mit einer normalen Glühlampe von 60 Watt verglichen wird, dann sieht das so aus. Eine 11 Watt Energiesparlampe verbraucht 2,65 Euro an Stromkosten pro Jahr, das umweltunfreundliche Modell ganze 14,45 Euro. Der jährliche Stromverbrauch er Energiespar-Glühlampe beträgt 12,0 Kilowattstunden, das andere Modell bei gleicher Dauer verbraucht 65,7 Kilowattstunden. Auch die CO2 Emmision auf das Jahr gerechnet ist ein Punkt für die Energiespar-Glühlampe mit 7,8 Kilogramm zu 42,4 Kilogramm des 60-Watt-Modells. In Sachen Lebensdauer schlägt die Energiespar-Glühlampe die 60-Watt-Glühlampe um 9.000 Stunden. Die Energiespar-Glühlampe lebt im Durchschnitt 10.000 Stunden, die normale Lampe hält nur 1.000 Stunden aus.
Während der gesamten Lebensdauer hat eine Energiespar-Glühlampe eine CO2-Emission von 71,2 Kilogramm. Das herkömmliche Leuchtmittel kommt auf einen Ausstoß von 387,2 Kilogramm. Auch die Quecksilberemission während der Lebensdauer einer Energiespar-Glühlampe ist um ein vielfaches geringer verglichen mit dem Leuchtmittel ohne Energiesparfaktor. 3,29 Milligramm stößt die Energiespar-Glühlampe aus, 8,86 Milligramm die normale Glühbirne.
Foto: Evgeniy Studitskiy (Fotolia)
